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Terms | Definitions |
|---|---|
Primäre Zweck des handelsrechtlichen Einzelabschlusses | Ermittlung eines Gewinns, der dem Unternehmen durch Unternehmenseigner entzogen werden kann, ohne das Gläubiger geschädigt werden. |
Materielle Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung | - Grundsatz der Unternehmensfortführung- Grundsatz der Einzelbewertung - Periodisierungsprinzip - allgemeines Vorsichtsprinzip - Realisationsprinzip - Anschaffungskostenprinzip - Imparitätsprinzip - Objektivierungsprinzip - Ansatzstetigkeit - Bewertungsstetigkei - nominelle Kapitalerhaltung (Kuba via Oper) |
Imparitätsprinzip | - Niederswertprinzip- Höchstwertprinzip - drohende Verluste aus schwebenden Geschäften |
Objektivierungsprinzip | - Aktivierungsverbot von bestimmten originären immateriellen Anlagevermögen- Außenverpflichtung als Passivierungsvoraussetzung - Stichtagsprinzip |
Formelle Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung | - Klarheit und Übersich- Richtigkeit - Vollständigkeit - grundsätliches Saldierungsverbot |
Aktivseite | - Vermögensgegenstände- Aktive Rechnungsabgrenzungsposten |
Vermögensgegenstände nach BFH-Rechtsprechung | - Wirtschaflticher Vermögenswert: Verkörperung von Nettoeinnahmen- Greifbarkeit: zumindest Übertragbarkeit mit dem Unternehmen - Selbstständige Bewertbarkeit |
Vermögensgegenstand nach hr. Schrifttum | - Wirtschaftlicher Vermögenswert: Verkörperung von Nettoeinnahmen- Einzelverwertbarkeit |
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten | - Ausgaben vor dem Abschlussstichtag- Aufwand für bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag |
Passivseite | - Verbindlichkeiten- Rückstellungen - Passive Rechnungsabgrenzungsposten - Eigenkapital |
Verbindlichkeit | - Wirtschaftliche Vermögensbelastung- Außenverpflichtung - Beruht auf eine Aktivazugang/beruht nicht auf einem Aktivazugang, ist aber dem Grunde und der Höhe nach sicher - Inanspruchnahme wahrscheinlich |
Verbindlichkeitsrückstellung | - Wirtschafltiche Vermögensbelastung- Außenverpflichtung - Beruht nicht auf einem Aktivzugang und ist dem Grunde und/oder der Höhe nach unsicher - Verursachung im jeweiligen Wirtschaftsjahr - Inanspruchnahme wahrscheinlich |
Drohverlustrückstellung | - Wirtschaftliche Vermögensbelastung- Außenverpflichtung - Aufwandsüberschuss aus schwebendem Geschäft |
Ausnahmen für Rückstellungen ohne Außenverpflichtung | - unterlassene Instandhaltungen, Nachholung innerhalb von drei Monaten- Abraumbeseitigungen |
Passive Rechnungsabgrenzungsposten | - Einnahmen vor dem Abschlussstichtag- Ertrag für bestimmte Zeit nach Abschlussstichtag |
Bewertung AV 1.Stufe | - Anschaffungs-/Herstellungskosten- planmäßige Abschreibungen |
Bewertung AV 2.Stufe | - niedrigerer beizulegender Wert (Niederstwertprinzip) |
Anschaffungskosten | Anschaffungspreis (bei Vorsteuerabzug ohne Umsatzsteuer)+ Anschaffungsnebenkosten + nachträgliche Anschaffungskosten - Anschaffungspreisminderungen |
Herstellungskosten Pflichtbestandteile | - Materialeinzelkosten- Fertigungseinzelkosten - Sondereinzelkosten der Fertigung - angemessene Teile der Materialgemeinkosten - angemessene Teiler der Fertigungsgemeinkosten |
Herstellungskosten Wahlrechtsanteile | - angemessene Teile der allgemeinen Verwaltungskosten- angemessener Aufwand für soziale Einrichtungen, freiwillige soziale Leistungen, betriebliche Altersvorsorge |
Herstellungskosten verbotene Anteile | - Vertriebskosten- Forschungskosten - Finanzierungskosten |
Ausnahme: Bewertungsvereinfachung | - Gruppenbewertung- Festbewertung |
Gruppenbewertung | Bewertung mit gewogenem Durchschnitt für gleicharige, annähernd gleichwertige, bewegliche Vermögensgegenstände |
Festbewertung | Bewertung einer Festmenge zu Festpreisen |
Niedrigerer beizulegender Wert | Grundsatz: Ermittlung vom Beschaffungsmarkt |
Vorraussichtlich dauerende Wertminderung bei abnutzbarem Anlagevermögen | Abschreibungspflichtig |
Wertaufholungsgebot | Wertobergrenze: (fortgeführte) Anschaffungs-/Herstellungskosten |
Bewertung UV 1.Stufe | Werte bei Zugang: Anschaffungs-Herstellungskosten |
Bewertung UV 2. Stufe | niedrigere Werte im Rahmen des Niederstwertprinzip: Aus dem Börsenpreis/Marktpreis ergebender niedrigerer beizulegender Wert |
Ausnahme: Bewertung von Forderungen aLuL | Nennwert der Forderung |
Bewertungsvereinfachung UV | Gruppenbewertung: Bewertung mit gewogenem Durchschnitt für gleicharige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens |
Festbewertung UV | Festmenge zu Fespreisen |
Bewertung Verbindlichkeit 1.Stufe | Werte bei Zugang: Erfüllungsbetrag |
Bewertung Verbindlichkeiten 2. Stufe | höherer Erfüllungsbetrag (Höchstwertprinzip) |
Bewertung Rückstellung 1.Stufe | Wert bei Zugang: nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendiger Erfüllungsbetrag |
Bewertung Rückstellung 2.Stufe | höherer notwendiger Erfüllungsbetrag nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung |
Verbindlichkeitsrückstellungen/Drohverlustrückstellungen | - künftige Preis- und Kostensteigerungen sind zu berücksichtigen- Abzinsungspflicht für Rückstellungne mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr |
Wer ist handelsbilanzierungspflichtig? | Personenhandelsgesellschaften,Kapitalgesellschaften, "große" kaufmännische Einzelunternehmer |
Bei welchen Rechtsformen ist der Einzelabschluss für die Gewinnvertielung und die Verlustzurechnung relevant? | - Personenhandelsgesellschaften,- Kapitalgesellschaften |
wirtschaftlicher Vermögenswert | Inhaber erhofft sich Nettoeinnahmen |
Greifbarkeit | - ist mit dem Unternehmen übertragbar- fiktiver Erwerber misst dem Gegenstand einen Wert bei - verflüchtigt sich nicht |
selbstständige Bewertbarkeit | - Wert ist mit eingeschränktem Ermessen ermittelbar (es existiert ein Marktpreis)- steht nicht in irgendeinem Funktionszusammenhang |
Einzelverwertbarkeit | - strengere Definiton als Greifbarkeit- lässt sich durch Verkauf einzeln in Geld umwandeln |
wirtschafltiche Vermögensbelastung | faktische wirtschaftliche Belastung |
Außenverpflichtung | Verpflichtung gegenüber Dritter |
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