ExRewe

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dupplo  on August 2, 2010

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Primäre Zweck des handelsrechtlichen Einzelabschlusses
Ermittlung eines Gewinns, der dem Unternehmen durch Unternehmenseigner entzogen werden kann, ohne das Gläubiger geschädigt werden.
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Primäre Zweck des handelsrechtlichen Einzelabschlusses Ermittlung eines Gewinns, der dem Unternehmen durch Unternehmenseigner entzogen werden kann, ohne das Gläubiger geschädigt werden.
Materielle Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung - Grundsatz der Unternehmensfortführung
- Grundsatz der Einzelbewertung
- Periodisierungsprinzip
- allgemeines Vorsichtsprinzip
- Realisationsprinzip
- Anschaffungskostenprinzip
- Imparitätsprinzip
- Objektivierungsprinzip
- Ansatzstetigkeit
- Bewertungsstetigkei
- nominelle Kapitalerhaltung
(Kuba via Oper)
Imparitätsprinzip - Niederswertprinzip
- Höchstwertprinzip
- drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
Objektivierungsprinzip - Aktivierungsverbot von bestimmten originären immateriellen Anlagevermögen
- Außenverpflichtung als Passivierungsvoraussetzung
- Stichtagsprinzip
Formelle Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung - Klarheit und Übersich
- Richtigkeit
- Vollständigkeit
- grundsätliches Saldierungsverbot
Aktivseite - Vermögensgegenstände
- Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Vermögensgegenstände nach BFH-Rechtsprechung - Wirtschaflticher Vermögenswert: Verkörperung von Nettoeinnahmen
- Greifbarkeit: zumindest Übertragbarkeit mit dem Unternehmen
- Selbstständige Bewertbarkeit
Vermögensgegenstand nach hr. Schrifttum - Wirtschaftlicher Vermögenswert: Verkörperung von Nettoeinnahmen
- Einzelverwertbarkeit
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten - Ausgaben vor dem Abschlussstichtag
- Aufwand für bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag
Passivseite - Verbindlichkeiten
- Rückstellungen
- Passive Rechnungsabgrenzungsposten
- Eigenkapital
Verbindlichkeit - Wirtschaftliche Vermögensbelastung
- Außenverpflichtung
- Beruht auf eine Aktivazugang/beruht nicht auf einem Aktivazugang, ist aber dem Grunde und der Höhe nach sicher
- Inanspruchnahme wahrscheinlich
Verbindlichkeitsrückstellung - Wirtschafltiche Vermögensbelastung
- Außenverpflichtung
- Beruht nicht auf einem Aktivzugang und ist dem Grunde und/oder der Höhe nach unsicher
- Verursachung im jeweiligen Wirtschaftsjahr
- Inanspruchnahme wahrscheinlich
Drohverlustrückstellung - Wirtschaftliche Vermögensbelastung
- Außenverpflichtung
- Aufwandsüberschuss aus schwebendem Geschäft
Ausnahmen für Rückstellungen ohne Außenverpflichtung - unterlassene Instandhaltungen, Nachholung innerhalb von drei Monaten
- Abraumbeseitigungen
Passive Rechnungsabgrenzungsposten - Einnahmen vor dem Abschlussstichtag
- Ertrag für bestimmte Zeit nach Abschlussstichtag
Bewertung AV 1.Stufe - Anschaffungs-/Herstellungskosten
- planmäßige Abschreibungen
Bewertung AV 2.Stufe - niedrigerer beizulegender Wert (Niederstwertprinzip)
Anschaffungskosten Anschaffungspreis (bei Vorsteuerabzug ohne Umsatzsteuer)
+ Anschaffungsnebenkosten
+ nachträgliche Anschaffungskosten
- Anschaffungspreisminderungen
Herstellungskosten Pflichtbestandteile - Materialeinzelkosten
- Fertigungseinzelkosten
- Sondereinzelkosten der Fertigung
- angemessene Teile der Materialgemeinkosten
- angemessene Teiler der Fertigungsgemeinkosten
Herstellungskosten Wahlrechtsanteile - angemessene Teile der allgemeinen Verwaltungskosten
- angemessener Aufwand für soziale Einrichtungen, freiwillige soziale Leistungen, betriebliche Altersvorsorge
Herstellungskosten verbotene Anteile - Vertriebskosten
- Forschungskosten
- Finanzierungskosten
Ausnahme: Bewertungsvereinfachung - Gruppenbewertung
- Festbewertung
Gruppenbewertung Bewertung mit gewogenem Durchschnitt für gleicharige, annähernd gleichwertige, bewegliche Vermögensgegenstände
Festbewertung Bewertung einer Festmenge zu Festpreisen
Niedrigerer beizulegender Wert Grundsatz: Ermittlung vom Beschaffungsmarkt
Vorraussichtlich dauerende Wertminderung bei abnutzbarem Anlagevermögen Abschreibungspflichtig
Wertaufholungsgebot Wertobergrenze: (fortgeführte) Anschaffungs-/Herstellungskosten
Bewertung UV 1.Stufe Werte bei Zugang: Anschaffungs-Herstellungskosten
Bewertung UV 2. Stufe niedrigere Werte im Rahmen des Niederstwertprinzip: Aus dem Börsenpreis/Marktpreis ergebender niedrigerer beizulegender Wert
Ausnahme: Bewertung von Forderungen aLuL Nennwert der Forderung
Bewertungsvereinfachung UV Gruppenbewertung: Bewertung mit gewogenem Durchschnitt für gleicharige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens
Festbewertung UV Festmenge zu Fespreisen
Bewertung Verbindlichkeit 1.Stufe Werte bei Zugang: Erfüllungsbetrag
Bewertung Verbindlichkeiten 2. Stufe höherer Erfüllungsbetrag (Höchstwertprinzip)
Bewertung Rückstellung 1.Stufe Wert bei Zugang: nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendiger Erfüllungsbetrag
Bewertung Rückstellung 2.Stufe höherer notwendiger Erfüllungsbetrag nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
Verbindlichkeitsrückstellungen/
Drohverlustrückstellungen
- künftige Preis- und Kostensteigerungen sind zu berücksichtigen
- Abzinsungspflicht für Rückstellungne mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr
Wer ist handelsbilanzierungspflichtig? Personenhandelsgesellschaften,
Kapitalgesellschaften,
"große" kaufmännische Einzelunternehmer
Bei welchen Rechtsformen ist der Einzelabschluss für die Gewinnvertielung und die Verlustzurechnung relevant? - Personenhandelsgesellschaften,
- Kapitalgesellschaften
wirtschaftlicher Vermögenswert Inhaber erhofft sich Nettoeinnahmen
Greifbarkeit - ist mit dem Unternehmen übertragbar
- fiktiver Erwerber misst dem Gegenstand einen Wert bei
- verflüchtigt sich nicht
selbstständige Bewertbarkeit - Wert ist mit eingeschränktem Ermessen ermittelbar (es existiert ein Marktpreis)
- steht nicht in irgendeinem Funktionszusammenhang
Einzelverwertbarkeit - strengere Definiton als Greifbarkeit
- lässt sich durch Verkauf einzeln in Geld umwandeln
wirtschafltiche Vermögensbelastung faktische wirtschaftliche Belastung
Außenverpflichtung Verpflichtung gegenüber Dritter

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