| Term | Definition |
| ius gentium | Völkerrecht (im römischen Recht das im Privatrechtsverkehr mit Peregrinen geltende Recht.) |
| ius inter gentes | Recht zwischen den Völkern (Regelungen zwischen Staaten) |
| ius ad bellum | Recht Krieg zu führen (im klassischen Völkerrecht ein Recht des souveränen Staates) |
| ius in bello | Recht im Krieg ( → im Krieg anzuwendenden Regeln des Völkerrechts, Beginn ca. 60er Jahre des 1900 Jhd.) |
| bellum iustum | gerechter Krieg ( zB. Angriff → Verteidigung) |
| casus belli | Kriegsfall (Anlass für einen Krieg, Konfliktursache) |
| inter arma silent leges | unter den Waffen schweigen die Gesetze (d.h. im Krieg gibt es kein Recht, Ausnahme: „Kriegsrecht"; Annexion) |
| rebus sic stantibus | unter gleich bleibenden Voraussetzungen |
| ius originis | Recht der Herkunft (im zwischenstaatlichen Recht: das nationale Recht des Ausländers) |
| lex originis | Gesetz der Herkunft einer Person ( Grundsatz, die rechtlichen Verhältnisse, nicht nach einem Ort, sondern nach einer Person zu bestimmen) |
| ius sanguinis | Recht des Blutes (Anknüpfung von Rechten einer Person an deren Abstammung von einem Staatsangehörigen zB Erwerb der Staatsangehörigkeit) |
| ius soli | Recht des Bodens (Anknüpfung von Rechten einer Person an deren Geburt auf dem Territorium dieses Staates [= Territorialitätsprinzip bzw. ius loci] → zB Amerika verleiht jedem die Staatsbürgerschaft, der auf amerikanischem Boden geboren wird) |
| consuetedo | Gewohnheit (Gewohnheitsrech;) |
| opinio iuris | Rechtsmeinung (eim Gewohnheitsrecht die Überzeugung, mit einem bestimmten Verhalten einer Rechtspflicht zu entsprechen) |
| ex opinione necessitatis | in der Meinung dass eine rechtliche Notwendigkeit gegeben sei (beim Gewohnheitsrecht) |
| desuetedo | Abgewöhnung (gewohnheitsrechtliche Außerkraftsetzung einer Rechtsregel) |
| par in parem non habet imperium | Gleiches hat über Gleiches keine Herrschaft (Satz von der Gleichstellung der Staaten, vor allem im Rahmen der Staatenimmunität, derzufolge ein Staat nicht über einen anderen Staat in einem innerstaatlichen Gerichtsverfahren vorgehen darf) |
| mare liberum | das freie Meer (Meer bzw. hohe See außerhalb der Küstengewässer, gehört zu keinem Staatsgebiet, ist in der Gemeinschaft aller Staaten) |
| clausula rebus sic stantibus | Umstandsklausel (ist ein ausdrücklicher oder stillschweigender Vorbehalt, dass die Wirksamkeit eines Vertrages davon abhängt, dass die von den Parteien zugrunde gelegten Umstände bzw. Verhältnisse gleich bleiben) |
| dismembratio | Staatsuntergang durch Zerfall ( siehe Ex-Jugoslawien, Österreichische Monarchie ) |