| Term | Definition |
| negotium unilaterale | einseitiges Rechtsgeschäft, z.B. Testament |
| negotium claudicans | hinkender Vertrag. ein Vertrag, mit dem sich eine minderjährige Person verpflichtet, bedarf in der Regel der Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. |
| negotium mixtum cum donatione | mit einer Schenkung vermischtes Rechtsgeschäft. |
| negotium inter vivos | Rechtsgeschäft unter Lebenden, zb.Kaufvertrag |
| Kontrakt | Vertrag |
| Kontrahent | Der einen Vertrag Abschließende, der Vertragspartner |
| kontrahieren | einen Vertrag schließen |
| animus obligandi | Verpflichtungswille;wille sich durch ein rechtsgeschäft zu verpflichten |
| Kontrahierungszwang | Gesetzliche Bestimmung, aufgrund derer der Anbieter bestimmter Leistungen gezwungen ist, mit jedem Ineressierten einen Vertrag über diese Leistung zu schließen |
| Akzessorietät | Abhängigkeit eines Nebenrechts von dem zugehörigen Hauptrecht |
| akzessorisch | hinzutretend.Bedeutung:unselbstständig,abhängig |
| Präklusíon | Ausschließung, ausschluss.Untergang eines Rechts durch Zeitablauf |
| Präklusionsfrist | Ausschlussfrist. Frist, nach deren Ablauf ein bestimmtes Recht bei Nichtausübung untergegangen ist |
| präkludiert | ausgeschlossen |
| Potestativbedingung | Wollensbedingung. bedingung deren Eintritt nicht bloß von externen Umständen, sondern wesentlich von der Willensentscheidung einer Person abhängt |
| Resolutivbedingung | auflösende Bedingung. ein zukünftiges ungewisses Ereignis, dessen Eintritt ein bestimmtes Recht bzw. Rechtsverhältnis zum Erlöschen bringt |
| pendente condicione | bei schwebender Bedingung. Bedeutung: jene Phase eines Rechtsgeschäfts, in der dessen Wirksamkeit noch davon abhängt, ob die beigefügte Bedingung eintritt oder nicht |
| praescriptio | Vorschrift. Verjährung: verlust eines Rechts durch nichtausübung |
| praescriptio extinctiva | auslöschende Verjährung. Verjährung im engeren Sinn, eigentliche Verjährung |
| praescriptio acquisitiva | erwerbende Verjährung; Ersitzung. Erwerb eines Rechtes infolge des Rechtsverlustes des bislang Berechtigten |
| impossibilium nulla est obligatio | Eine Verpflichtung hinsichtlich etwas Unmöglichem ist ungültig. |
| nemo auditur propriam turpitudinem allegans | Niemand wird gehört, der seine eigene Schändlichkeit ins Treffen führt |
| dolo facit, qui petit, quod redditurus est | Arglistig handelt, wer dasjenige verlang, was er sogleich wieder wird zurückgeben müssen. Rechtsmissbräuchlich erscheint es, eine sache herauszuverlange, von der man weiß, dass sie solgeich zurückzugeben ist |
| nemini dolus suus prodest | Niemandem nützt seine eigene Arglist |
| error causam dans | Irrtum, welcher einen Rechtsgrund gibt. |
| error essentialis | wesentlicher Irrtum |
| error facti | Irrtum über eine Tatsache |
| error incidens | ein dazwischenkommender Irrtum.irrtum in Nebenumständen, unwesentlicher Irrtum |
| error in negotio | Irrtum im Rechtsgeschäft,falsche Vorstellung von der Art des Vertrages |
| error in obiecto = error in corpore | Irrtum über das Objekt, irrtum über die Identität des Gegenstandes |
| error in persona | Irrtum in der Person |
| error in qualitate | Eigenschaftsirrtum, irrtum über die Qualität |
| error in substantia, error in materia | Irrtum über die Beschaffenheit einer Sache |
| error probabilis | entschuldbarer Irrtum, wahrscheinlicher irrtum |
| falsa demonstratio non nocet | eine unrichtige bezeichnung schadet nicht. begriff aus der rechtsgeschäftlehre |
| error iuris | Rechtsirrtum |
| error iuris nocet | Rechtsirrtum schadet |
| iuris ignorantia nocet, facti non nocet | Unkenntnis des Gesetztes schadet, Unkenntnis von Tatsachen jedoch nicht |
| furiosus | Geisteskranker |
| furiosus voluntas nulla est | Der wille eines Geisteskranken ist nichtig |
| lucidum intervallum | lichter Moment,lichter Augenblick |
| metus causam dans | die einen Vertragsabschluss veranlassende Furcht |
| locus regit actum | der ort bestimmt das Geschehen |