Fachbegriffe Prozessrecht
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vmknowledge on September 2, 2008
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Deutsch für Profis (Fremdwörter, Fachbegriffe, Etymologie)
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34 terms
English | German |
|---|---|
Reprobation | Gegenbeweis (Reprobationsfrist = Frist, nach deren Verstreichen eine Prüfung wiederholt werden darf.) |
präsumptiv | mutmaßlich |
Aktivlegitimation | wenn der Kläger materiellrechtlich Inhaber des von ihm geltend gemachten subjektiven Rechts ist. |
Passivlegitimation | wenn der Beklagte materiellrechtlich der richtige Adressat für die Klage ist |
aktorische Kaution | Kläger zu erlegende Sicherheitsleistung für die vom Beklagten allfällig zu stellende Forderung des Prozesskostenersatzes |
Akzession | Verbindung von zwei Verfahren |
Hauptintervention | Klage eines Dritten gegen Kläger und Beklagen eines Rechtsstreits (Erstprozess) bezeichnet, mit welcher der Dritte Rechte an der streitbefangenen Sache geltend macht |
Litispendenz | Rechtshängigkeit (eines Streitfalls), mit der Klageerhebung eintretende Zugehörigkeit eines Streitfalles zur Entscheidungsbefugnis eines bestimmten Gerichts (veraltet) |
litigieren | einen Rechtsstreit führen (veraltet) |
Dispositionsmaxime (=Verfügungsgrundsatz ) | bei Verwaltungsverfahren abweichend vom Offizialprinzip: die Beteiligten bestimmen über Klagegegenstand, Beginn und Ende des Prozesses |
Arbitrator | Gutachter (Schiedsgutachter, Schätzer) |
Arbitrium | Schiedsspruch, Gutachten |
Auktorsbenennung | Streitverkündung (Benachrichtigung eines Dritten über die Anhängigkeit eines Rechtsstreites, an dem dieser ein rechtliches Interesse hat.) |
Eventualantrag | Neben-, Hilfsantrag, der für den Fall gestellt wird, dass der Hauptantrag abgewiesen wird |
Replik | Erwiderung auf Einwendungen gegen einen Anspruch |
Exszindierung | österreichisches Recht: wenn bei einer Exekution in die Rechte eines Dritten vollstreckt wird und sich dieser dagegen wehrt |
Manifestationseid | Offenbarungseid über eine Vermögenslage (historisch) |
Postulationsfähigkeit | Fähigkeit bezeichnet, in eigener Person vor einem Gericht rechtswirksame Handlungen vorzunehmen |
Kognitionspflicht | Pflicht eines Gerichts, den ihm dargelegten Sachverhalt vollständig zur Kenntnis zu nehmen, gegebenenfalls weiter aufzuklären und diese Erkenntnisse in der abschließenden Entscheidung (meistens einem Urteil oder Beschluss) auch zu berücksichtigen und nachvollziehbar abzuwägen |
kassatorische Entscheidung | es prüft eine instanziell übergeordnete Stelle, typischerweise Behörde oder Gericht, die Entscheidung einer Ausgangsstelle, nur mit der Befugnis, die Ausgangsentscheidung zu bestätigen oder aufzuheben, zu kassieren ist (von lat. cassare = kaputt machen, zerstören) |
Prätendentenstreit | wenn wegen derselben Sache zwei Anspruchsteller streiten |
Rubrum | Deckblatt von Urteilen oder juristischen Schriftsätze |
Subpoena | im amerikanischen Beweisrecht: Zwangsmittel, mit dem Beteiligte und Dritte zur Auskunft verpflichtet werden |
Appellationsgericht | übergeordnetes Gericht, das über Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen nachgeordneter Gerichte entscheidet |
Sprungrevision | Rechtsmittel gegen erstinstanzliche Entscheidungen der unteren Gerichte. Mit ihr wird die zweite Instanz (die Berufung) übersprungen. Stattdessen gelangt der Rechtsstreit direkt vor das letztinstanzliche Gericht. Im Gegensatz zum "übersprungenen" Berufungsverfahren findet in diesem Revisionsverfahren keine Tatsachenfeststellung mehr statt, es werden nur noch Rechtsfragen geprüft. |
Ediktalzitation | durch öffentliche Ausschreibung erfolgte gerichtliche Vorladung einer Person, deren Aufenthaltsort unbekannt ist |
antizipiertes Geständnis | wenn eine Partei eine ihr ungünstige Tatsache zugesteht, bevor die Gegenpartei sie behauptet (erst wirksam, wenn die Gegenpartei die Tatsache in ihren Vortrag aufnimmt. Unterlässt die Gegenpartei dies, unterliegt das antizipierte Geständnis der freien Beweiswürdigung durch das Gericht.) |
Substantiierungslast | wenn der abstrakte Vortrag der anspruchsbegründenden Tatsachen alleine noch nicht ausreicht, muss die Partei die Behauptungen ausreichend untermauern (inkl. relevanter Details), damit das Gericht erkennen kann, ob die anspruchsbegründenden Tatsachen vorliegen |
Einreden | alle Umstände, die sich gegen den geltend gemachten Anspruch richten und sich nicht auf bloßes Leugnen beschränken |
Inzidentantrag | Antrag des Beklagten im anhängigen Rechtsstreit auf Schadensersatzanspruch gegen den Kläger wegen einer Vollstreckung aus einem Vorbehaltsurteil oder einem vorläufig vollstreckbaren Urteil welches später aufgehoben wurde (Widerklage, die nicht an die Voraussetzungen der Widerklage gebunden ist) |
äquipollentes Parteivorbringen | wenn der Beklagte im Zivilprozess zwar die Begründung des Anspruch des Klägers bestreitet, aber gleichzeitig Tatsachen vorträgt, die den Anspruch auf eine andere Begründung stützen |
Präjudizialität | bei der Zwischenfeststellungsklage: wenn vom Bestehen oder Nichtbestehen des festzustellenden Rechtsverhältnisses die Entscheidung des Rechtsstreits ganz oder zum Teil abhängt (ersetzt das Feststellungsinteresse) (=Vorgreiflichkeit) |
Präklusion | jdm die verspätete Geltendmachung eines Rechts(-mittels, -anspruchs) wegen Versäumnis einer festgesetzten Frist gerichtlich verweigern |
Urteilstenor | Entscheidung in der Hauptsache und die Nebenentscheidungen über die Kosten und die vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils (exakter Inhalt wichtig für den Gerichtsvollzieher) |
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