Recht neue Begriffe

PCI-Compliance
Click the card to flip 👆
1 / 20
Terms in this set (20)
-bündelt einzelne Reiseleistungen zu einem Pauschalangebot
- der Reisende tritt nur mit dem Reiseveranstallter in eine vertragliche Beziehung, die man Reisevertrag nennt
Achtung: bietet das Hotel neben seinen Leistungen auch noch die Organisation von bsp. Ausflügen an, die es nicht selbst im eigenen Angebot hat dann kann ein Reisevertrag vorliegen. Somit wäre das Hotel als Reiseveranstallter zu betrachten
Schadensersatz- Voraussetzungen des Anspruchs- Reisemangel - Mängelanzeige muss während der Reise gemacht wird den Veranstallter ein Verschulden trifft Entlasstung der Verschuldung des Reiseveranstallters ist möglich wenn, - Verschulden des Reisenden oder Mitverschulden des Reisenden (BGB 254) - Verschulden eines Dritten ( Fremdfirma sagt ab) - Reisemangel wurde durch unvermeidbare außergewöhnliche Umstände verursacht - Materieller Mangel oder immatrieller SchadenHotelreservierungsvertrag- gesetzlich nicht geregelt - Vorvertrag (danach erst Beherbergungsvertrag) - zwischen Reiseunternehmen und Beherbergungsbetrieben zur Absicherung des gebuchten ZimmerkontigentsKontigentvertrag (Allomentvertrag)- Optionsvertrag zwischen Hotel und Reiseunternehmen - Bettenkontigente stehen bis zur Verfallsfrist zur Verfügung - vor Verfallsfrist dann Beherbergungsvertrag abschließenFestanmietung- verbindlicher Hotelreservierungsvertrag - Bettenkontigente stehen bis zur Verfallsfrist zur Verfügung - Reiseunternehmen mietet bestimmte Anzahl an Betten, bezahlt den Preis und vermietet diese im eigenen Namen weiterRücktritt vom Vertrag- nach vereinbarten Vertragsinhalt - stilschweigendes Recht bis 6 Monate - von einem regional abhängigen Handelsbrauch bis zu 3 Wochen vorher ausGastwirtschaftung Rechte und Pflichten für den Gastwirt:- dem Gast die Benutzbarkeit der Räume nach dem vertraglichen Vereinbarungen zu gewährleisten - Bereitstellung ab 15 Uhr bis zum nächsten Tag Mittags - Zimmerreinigung - InstandhaltungGastwirtshaftung Rechte und Pflichten für den Gast:- Zahlung des vereinbarten oder betriebsüblichen Preises für Mietdauer - schonende Behandlung des Zimmers - Besuch und Tiere nur mit Einverständinis - Räumen am Abreisetag bis 12 UhrStornierung und Nichtbenutzung- einvernehmlich = kostenfrei - Beim Beherbergungsvertrag kein gesetzliches Rücktrittsrecht - Gast taucht nicht auf = vereinbarten Preis bezahlen - Krankheit, Tod...spielen keine Rolle Preis muss bezahlt werden - Wert der ersparten Aufwendung muss nicht gezahlt werden (nur 90%) - Gast wird von Zahlungspflicht befreit wenn objektive Umstände vorliegen (Naturkatasstrophen, Hotelbrand)Gastwirtschaftung- BGB 701 Gastwirt ist nur der gewerbsmäßige Inhaber eines Beherbungsbetriebs - Inhaber oder Pächter einer PensionUnbeschränkte Haftung (Gastwirtschaftung)- Schaden von Gastwirt verschuldet - Aufbewahrung von eingebrachten Sachen - Verprflichtung zur Aufbewahrung von Wertsachen - Verschulden des Gastwirts (Mangel beim Zimmersafe) - Schadensanzeige durch Gast muss unverzüglich passieren, sonst erlischt Anspruch - begrenzte Haftung zwingend (Garderobe)